Mit günstigen Teilnahmebeiträgen möchte die Filmwerkstatt Münster es unabhängigen Filmschaffenden und dem Filmnachwuchs ermöglichen, sich auf hohem Niveau weiterzubilden.
Darüber hinaus wird die berufliche Weiterqualifizierung in Deutschland auf vielfältige Weise gefördert. Eine gute Übersicht bietet der Leitfaden Weiterbildung der Stiftung Warentest. Zur ersten Orientierung haben wir zudem nachfolgend einige mögliche Finanzierungshilfen zusammengefasst.
Early-Bird-Rabatt
Für Personen, die sich bis 2 Wochen vor Anmeldeschluss verbindlich für ein Seminar anmelden, greift der Early-Bird-Tarif. Angaben zum jeweiligen Frühbuchungspreis sind auf den Informationsseiten zum jeweiligen Seminar zu finden. Einen Early-Bird-Rabatt auf Pocket-Workshops gibt es nicht.
Ermäßigter Teilnahmebeitrag für Geringverdiener:innen
Studierende, Schüler:innen, Rentner:innen, Arbeitslose und viele andere zahlen bei uns einen ermäßigten Preis.
Mitglieder-Rabatt der Filmwerkstatt Münster e. V.
Vereinsmitglieder der Filmwerkstatt Münster erhalten 15% Rabatt auf den Grundpreis von Seminaren. Eine Mitgliedschaft erfolgt durch einen formlosen Antrag an die Geschäftsführung und eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft sowie Aufnahmeantrag und Satzung des Vereins finden Sie hier. Außerdem erhalten Mitglieder 50% Rabatt bei der Geräteausleihe und zahlen bei Besuchen von Kinovorstellungen des filmclub Münster denn Mitgliedspreis.
Rabatt für WIFT-Mitglieder
Mitglieder des WIFTG – Women in Film and Television Germany e.V. erhalten 15% Rabatt auf den Grundpreis von Seminaren.
Bildungsscheck 2.0 Nordrhein-Westfalen
Ab Februar 2026 startet das neue Förderinstrument „Bildungsscheck 2.0“. Es wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds finanziert. Mit dem „Bildungsscheck 2.0“ fördert das Land NRW die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 €.
Der „Bildungsscheck 2.0“ deckt 50 %, maximal aber 500 € der Kosten der Weiterbildungsausgaben, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Er kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Die Antragstellung erfolgt online über das ESF-Portal, für das man sich vorab registrieren muss. Sie muss mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Wir empfehlen den Antrag frühzeitig zu stellen Bitten bringen Sie vorab über den Schnelltest oder ein Telefonat mit der G.I.B. in Erfahrung, ob das anvisierte Seminar im Sinne der Förderung erstattungsfähig sind.
www.bildungsscheck.nrw.de
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen unter 25 Jahren nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Dabei werden auch Arbeitslose und Selbstständige gefördert. Die Stipendiaten erhalten drei Jahre lang bis zu 2400 € jährlich zur Finanzierung der mit der Weiterbildung verbundenen Kosten. Die Bewerbung erfolgt je nach Ausbildung bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern oder direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
www.sbb-stipendien.de
Bildungsprämie
Achtung! Das Programm „Bildungspämie“ ist zum 31.12.2021 ausgelaufen. Es gibt kein nachfolgendes, institutionalisiertes Fördersystem.
www.bildungspraemie.info
Qualifizierungs-Chancen-Gesetz
Achtung! Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ der Bundesagentur für Arbeit, kurz WeGebAU ist ausgelaufen und förderte bis dahin Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben oder mehr als vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten.
2019 wurde das WeGebAU durch das Qualifizierungs-Chancen-Gesetz abgelöst, das Weiterbildungen von Arbeitnehmer:innen zur Anpassung an den Strukturwandel und die Digitalisierung fördern soll. Die neue Förderung gilt nur für AZAV-zertifizierte Maßnahmen. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz der Arbeitgebenden. Das Seminarprogramm der Filmwerkstatt Münster ist nicht AZAV-zertifiziert.
Steuerliche Absetzbarkeit
Aufwendungen, die Arbeitnehmer:innen oder Unternehmer:innen leisten, um Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben voll absetzbar.
Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie gerne ein Seminar besuchen wollen, aber keine der oben genannten Förderungen auf Sie zutrifft, dann fördern wir Sie. Vereinbaren Sie mit uns unkompliziert monatliche Ratenzahlungen, natürlich zinslos. Gemeinsam finden wir einen Weg für Ihre Fortbildung!
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Bearbeitungsstand: 24.03.2026