AGB Technikverleih

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLEIHS
der Filmwerkstatt Münster
Gartenstr. 123
48147 Münster
Stand August 2020

  1. Verleihgebühr
    1.1 Die Verleihgebühren werden gemäß unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste berechnet. Es sei denn, es wird schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen.
    1.2 Die angegebenen Verleihgebühren sind die jeweils zu zahlenden Endgebühren inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
    1.3 Mitglieder der Filmgruppe Münster e.V. erhalten 50% Rabatt auf die Ausleih-Preise. Schüler:innen, Studierende und Rentner:innen erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises 25% Rabatt. Nach Absprache und Bewilligung ist auch eine projektbezogene Beistellung möglich.
    1.4 Bei der Ausleihe ist eine Kopie des Personalausweises anzufertigen. Es sei denn von der zu mietenden Person liegt eine Kopie des aktuellen Ausweises vor.
  2. Zahlungsbedingungen
    2.1 Mietrechnungen ab einem Rechnungsbetrag von 30€ sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das Konto der Filmwerkstatt Münster zu überweisen. Bei gezahlter Kaution wird diese bis zum Zahlungseingang von der Filmwerkstatt Münster einbehalten. Mietrechnungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 30,00 Euro können bei Rückgabe der Geräte in bar bezahlt werden. Bei Beträgen über 30,00 Euro werden Rechnungen erstellt.
    2.2 Im Falle der Überschreitung von Zahlungsterminen werden Mahngebühren erhoben
    bzw. der übliche Rechtsweg beschritten.
  3. Mietzeit
    3.1 Die Mietzeit wird nach Drehtagen berechnet, oder nach Absprache mit der Filmwerkstatt Münster. Transporttage werden nicht berechnet. Werden entliehene Geräte noch am gleichen Tag zurückgegeben, so wird der volle Mietpreis für einen Tag berechnet. Die Transportzeit gilt als Mietzeit.
    3.2 Die Herausgabe und Rücklieferung der Geräte erfolgt in der Regel an Montagen zwischen 10 und 12 Uhr, an Donnerstagen, zwischen 14 und 16 Uhr und nach Absprache.
    3.3 Die Abholung und Rückgabe erfolgen vor und nach den Drehtagen spätestens binnen zwei Arbeitstagen (Mo-Fr).
    3.4 Wird ein Auftrag 17 Stunden vor, oder am gleichen Tag des vereinbarten Abholzeitpunktes storniert, so wird eine Ausfallgebühr von 25% der Tagesmiete errechnet.
  4. Transport
    4.1 Die Rückgabe gemieteter Geräte hat frei Haus an die Filmwerkstatt zu erfolgen.
    4.2 Bei Mitnahme der gemieteten Geräte ins Ausland verpflichtet sich die Mietperson zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und des Versicherungsschutzes. Sie trägt hierfür Kosten und Risiko.
  5. Verfügungsgewalt und Besitzschutz
    5.1 Die vermieteten Geräte und Materialien bleiben in unbeschränktem Eigentum der Filmwerkstatt Münster.
    5.2 Die Weitergabe gemieteter Geräte inkl. Zubehör ist untersagt.
    5.3 Im Falle einer vertragswidrigen Überlassung der Geräte an Dritte ist die Filmwerkstatt Münster zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Zurücknahme der Geräte berechtigt. Zusätzlich erlischt der Versicherungsschutz für die geliehenen Geräte rückwirkend.
    5.4 Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen oder Verfügungen über die Geräte sind nicht zulässig.
    5.5 Über eventuelle gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen bezüglich der gemieteten Geräte hat die Mietperson die Filmwerkstatt Münster unverzüglich zu unterrichten.
    5.6 Die dadurch entstehenden Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutz des Besitzes trägt die Mietperson. Dasselbe gilt für den Schaden, der der Filmwerkstatt Münster durch den Ausfall der Gerätevermietung aufgrund von Vollstreckungs-maßnahmen bei der Mietperson entsteht.
  6. Schäden und Haftung
    6.1 Schäden bis zu einer Höhe von 500,00€ und weniger sind als Schadensselbstbehalt vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen und von der Mietperson zu ersetzen.
    6.2 Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind unabhängig der Schadenhöhe grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
    6.3 Die Mietperson und/oder die von ihr beauftragte Person sind verpflichtet, sich bei der Übernahme der Geräte oder des Zubehörs, von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen.
    6.4 Die Filmwerkstatt Münster behält sich nach Rückgabe eine eingehende, technische Prüfung der Geräte vor. Ist diese abgeschlossen, gelten die Geräte als einwandfrei übernommen.
    6.5 Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten der Mietperson, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung der bei der Übernahme festgestellten Mängel. Ebenso haftet die Mietperson für einen etwaigen Nutzungsausfall.
    6.6 Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten sowie Verlusten ist der Filmwerkstatt Münster sofort Mitteilung zu machen.
    6.7 Reparatureingriffe, die über geringfügige Schadensbeseitigung hinausgehen, dürfen nur mit Genehmigung der Filmwerkstatt Münster vorgenommen werden, und müssen der Filmwerkstatt Münster in jedem Falle unaufgefordert von der Mietperson mitgeteilt werden.
    6.8 Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) ist von der Mietperson der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
    6.9 Eine Haftung von Seiten der Filmwerkstatt Münster für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, ist in jedem Falle ausgeschlossen.
    6.10 Soweit es sich nicht um bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist die Mietperson bei Störungen oder Ausfällen nicht automatisch von der Zahlung der Mietgebühren befreit. Minderungen der Zahlungen der Mietgebühren können in diesem Falle zwischen der Filmwerkstatt Münster und der Mietperson getroffen werden.
    6.11 Schäden entstanden durch Elementarereignisse, Rost, oder Witterungseinflüsse, fehlerhafte Reparaturarbeiten oder anderer Bearbeitungsmaßnahmen, Flugsand und Verschmutzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und von der Mietperson zu übernehmen.
  7. Versicherung
    7.1 Die Geräte sind nach den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Filmapparaten“ für Deutschland versichert.
    7.2 Sollte die Versicherung einen Schadensfall ablehnen oder nur zum Teil ersetzen, hat die Mietperson den entstandenen Schaden ganz oder mit dem Teilbetrag des nicht gedeckten Wertes zu ersetzen.
    7.3 Werden die Geräte von der Mietperson außerhalb des in 7.1. genannten Einsatzgebietes verwendet, so hat die Mietperson eine zusätzliche Versicherung abzuschließen und diese vor Übernahme der Geräte nachzuweisen.
    7.4 Werden die Geräte für Aufnahmen mit erhöhtem Risiko verwendet, so hat die Mietperson eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen und diese der Filmwerkstatt nachzuweisen. Die Kosten hierfür trägt die Mietperson.
    7.5 Im Falle eines Geräte-Diebstahls sind alle polizeilichen Meldemaßnahmen nach den Versicherungsbedingungen unverzüglich auszuführen und der Filmwerkstatt unverzüglich Mitteilung zu machen.
    7.6 Bei Verstößen gegen die Vorschriften der allgemeinen Versicherungsbedingungen wird die Mietperson für eventuelle Schäden haftbar gemacht.
  8. Materialverbrauch
    8.1 In den Mietpreisen für Leuchten und Lampen ist der Verbrauch von Ersatzbrennern nicht enthalten. Ausgebrannte Lampen müssen bei der Rückgabe angegeben werden.
    8.2 Der Verbrauch von Ersatzbrennern wird in Rechnung gestellt.
  9. Ausleihpriorität, Ausleihverpflichtung
    9.1 Bei der Ausleihe haben Mitglieder der Filmwerkstatt gegenüber Nichtmitgliedern Priorität.
    9.2 Die Filmwerkstatt Münster ist zur Ausleihe ihrer Geräte nicht verpflichtet.
  10. Absprachen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
    10.1 Nebenabsprachen, Vereinbarungen oder Ergänzungen, die von den aufgeführten Mietbedingungen abweichen, bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.
    10.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Münster Westfalen.